Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der connect-tv UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend connect-tv genannt. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, bedürfen ausnahmslos einer schriftlichen oder elektronischen (EMail) Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen gelten nur dann als getroffen, wenn Sie von connect-tv in Schriftform bestätigt werden. Bei E-Mail Bestätigung gilt als einzig gültiger Absender die EMail Adresse „m.zeugner@connect-tv.de“.

1.2 Verträge mit connect-tv gelten als geschlossen, wenn a) der Auftrag auf einem connect-tv Angebot durch Unterschrift und Stempel des Auftraggebers bestätigt wird, oder b) der Auftrag persönlich, telefonisch oder mündlich erteilt wird. Es bedarf nicht zwingend eines schriftlichen Vertrages. Für persönlich mündliche und/oder telefonisch geschlossene Verträge, deren Inhalte lediglich per E-Mail Verkehr bestätigt sind, gilt für alle Details des § 157 BGB. 1.3 Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.

2. Urheberschutz, Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt

2.1 Alle Urheberrechts- und Nutzungsrechtbstimmungen gelten für sämtliche Text-, Musik- und Bildwerke, für Film- und Videoprodukte, für statische und/oder animierte Grafiken und/oder Bilder und Fotos, auf allen Text-, Ton- und Bildträgern, in analogen und/oder digitalen Formaten und/oder konventionellen Trägermedien (wie z.B. Handschriftliches und Print).

2.2 Der connect-tv erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des im Auftrag angegebenen Werkes - sofern nicht anderweitig festgelegt - sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG).

2.3 Die Arbeiten von connect-tv sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.4 Ohne Zustimmung von connect-tv dürfen die Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) bedürfen der schriftlichen Einwilligung von connect-tv.

2.5 Die Werke von connect-tv dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck und von connect-tv bestätigte Verwendungszweck. Die zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte werden in der jeweiligen Rechnung von connect-tv an den Auftraggeber spezifisch und detailliert ausgewiesen (z.B. auf der Rechnung).

2.6 Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei connect-tv.

2.7 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen bzw. Privatpersonen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene Unternehmen, verbundene Unternehmen und/oder Privatpersonen muss gesondert vereinbart werden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von connect-tv.

2.8 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2.9 Der Auftraggeber erteilt connect-tv mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. 2.10 Die Nutzungsrechte für Texte, Bilder, Videos und/oder Töne, die in das Auftragswerk eingearbeitet werden, erwirbt der Auftraggeber für den im Auftrag definierten Umfang von connect-tv. Sofern die in das Auftragswerk einzuarbeitenden Texte, Bilder, Videos und/oder Töne vom Auftraggeber angeliefert werden, obliegt es dem Auftraggeber die dafür notwendigen Nutzungsrechte beim Inhaber der Urheberrechte selbst einzuholen. Die Meldepflicht für solche Text-, Bild-, Video- und Tonwerke bei den Interessenvertretungen von Urhebern (GEMA u.a.) liegt dann beim Auftraggeber, der connect-tv von allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter grundsätzlich freihält.

3. Haftung und Gewährleistung

3.1 Die von connect-tv erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Absprachen des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

3.2 Der Auftraggeber stellt connect-tv von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von connect-tv auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

3.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von connect-tv nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

3.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. connect-tv übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.

3.5 Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an connect-tv, stellt er connect-tv von der Haftung frei.

3.6 Wenn connect-tv auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haftet connect-tv nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

3.7 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet connect-tv bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.

3.8 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von connect-tv.

3.9 Erkennbare Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Ausführung der Leistung oder dem Empfang von Ware connect-tv gegenüber unmittelbar angezeigt wurden.

4. Salvatorische Klausel

4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

5. Gerichtstand

5.1 Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz von connect-tv als vereinbart.